Bildungsurlaub



In zwölf der sechzehn Bundesländer existiert mittlerweile ein so genanntes Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetz. Es ist fester Bestandteil deren Bildungs- und Weiterbildungspolitik. Dieses regelt den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgebern auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten, bzw. als anerkannt geltenden Veranstaltungen, welche der politischen Bildung, bzw. der beruflichen Weiterbildung dienen.

Eine Freistellung für die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung muss beim Arbeitgeber beantragt werden.

Die Bildungsveranstaltungen sind unterteilt in Politische Bildung und Berufliche Weiterbildung. Unter die Rubrik Politische Bildung fallen dabei die Bereiche des gesellschaftlich-politischen Lebens. Die jeweils aktuellen Angebote befassen sich dabei mit

aktuellen politischen Themen und Auseinandersetzungen, wobei diese Themen auch die Wirtschafts- und Sozialpolitik, sowie die Arbeitswelt, das Arbeitsrecht, die Frauenpolitik und die Umweltpolitik, aber auch die Energie- und Verkehrspolitik, sowie die Medienpolitik und auch Aspekte der Europäischen Einigung und Themen wie zum Beispiel Globalisierung umfassen.

Wählt man hingegen für seinen Bildungsurlaub die Berufliche Weiterbildung, so ist der Arbeitnehmer, bzw. die Arbeitnehmerin mit dem Bildungsurlaub darauf aus, dass er, bzw. sie sich seine, bzw. ihre berufliche Qualifikation erhält, verbessert oder erweitert.

In diesem Bereich kommen aber auch Seminare in Betracht, die nicht der unmittelbaren Tätigkeit dienen, wie zum Beispiel Rhetorikseminare oder Kommunikationsseminare, die in der Regel berufsübergreifend sind. In Betracht kämen auch EDV-Kurse und Sprachkurse, wobei diese entweder gegenwärtig und zukünftig in der beruflichen Praxis verwendet werden müssten.

Bildungsurlaub kann man sowohl beantragen, wenn man entsprechende Kurse oder Seminare in der Region oder im gleichen Bundesland besuchen möchte, oder aber auch für mehrere Tage diesbezüglich in ein anderes Bundesland oder gar einen anderen Staat fährt.

Jemand, der zum Beispiel von seiner Firma aus in Zukunft die Korrespondenz mit einem englischsprachigen Geschäftspartner übernehmen soll, kann durchaus eine Sprachreise zum Zwecke des Erlernens, bzw. des Auffrischens der englischen Sprache als Bildungsurlaub beantragen, wobei man hier nicht gleich nach England fahren muss. In Deutschland gibt es zahlreiche Anbieter, die das Auffrischen der englischen Sprachkenntnisse noch zusätzlich mit einem kleinen Rahmenprogramm versehen.

Neben Anbietern, die ausschließlich derartige Angebote innerhalb von Deutschland anbieten, gibt es inzwischen auch viele Anbieter von Bildungsurlaub, die sich dem Thema Lernen im Urlaub angenommen haben. Die Kosten für einen Bildungsurlaub können und werden in der Regel auch, wenn sie dem Zwecke dienen dass die dadurch erworbenen Kenntnisse im laufenden Geschäftsbetrieb eingesetzt werden sollen, vom Arbeitgeber getragen.